Lernpfad 2: Aufbauwissen
Geschlecht und Gesundheit
Lernmodul 3: Aufbauwissen Transgeschlechtlichkeit
Bearbeitung ca. 15-20 Min.
1. Erste Schritte & Lernziele
Dieses Lernmodul erweitert das Wissen über Transgeschlechtlichkeit aus dem Lernmodul 1.4. Es geht auf die gegenwärtige rechtliche (Stand: Anfang 2023) und gesundheitliche Situation von trans Personen ein.
Lernziele:
- Die Änderung von Vornamen oder Geschlecht im Personenstandsregister erfolgt bei trans Personen nach dem sog. „Transsexuellengesetz“.
- Die gegenwärtige Ausgestaltung des Transitionsverfahrens führt bei vielen trans Personen zu Erfahrungen mit dem Gesundheitswesen, die sie als belastend und diskriminierend beschreiben. Ältere trans Personen mussten sich zudem für eine Transition medizinischen Eingriffen wie einer Sterilisation unterziehen, auch wenn sie dies nicht wollten.
- Es gibt Beratungsstellen und Unterstützungsangebote für trans Personen und deren Angehörige.
2. Transgeschlechtlichkeit und Personenstand
Transgeschlechtlichkeit und Personenstand
Im Geburtenregister, das Teil des Personenstandsregisters ist, werden in Deutschland Angaben zur Person hinterlegt. Diese sind die Vor- und Nachnamen des Kindes sowie der Eltern und der Ort und Zeitpunkt der Geburt. Darüber hinaus wird auch ein Geschlechtseintrag für das Kind dokumentiert.
Menschen, deren geschlechtliche Identität und Selbstbezeichnung im Laufe des Lebens von dem Geschlecht abweicht, das nach ihrer Geburt im Personenstandsregister eingetragen wurde, können nach dem sog. Transsexuellengesetz den Vornamen und den Geschlechtseintrag ändern lassen (Stand Anfang 2023).
Das „Transsexuellengesetz“
Das „Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen“ (Transsexuellengesetz, kurz: TSG) gibt es seit 1980. Es regelt die Vornamens- und Personenstandsänderung für trans Menschen, die dies wünschen. Das TSG ermöglicht eine Änderung oder Angleichung des Vornamens und/oder Geschlechtseintrags an das inzwischen gelebte Geschlecht.
Einzelne Regelungen des TSG wurden im Laufe der Jahrzehnte seiner Existenz vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und sind so entfallen. So gab es bis 1993 eine Altersgrenze zur Vornamensänderung, die bei 25 Jahren lag. Bis 2005 war Ehelosigkeit Voraussetzung für eine Vornamensänderung. Bis 2006 wurden ausländische Staatsangehörige von der Personenstandsänderung ausgeschlossen. Bis 2009 gab es den Zwang, im Falle der rechtlichen Transition eine bestehende heterosexuelle Ehe zu scheiden (gleichgeschlechtliche Ehen kannte das deutsche Recht zu diesem Zeitpunkt nicht.). Und bis 2011 gab es einen Zwang zur geschlechtsangleichenden Operation und Sterilisierung als Voraussetzung für eine Personenstandsänderung (Scholz/Heun 2022: 12).
Voraussetzungen für Änderungen von Personenstand und Vornamen
Eine Änderung des Vornamens sowie des geschlechtlichen Personenstands erfordern nach dem TSG, dass mit zwei Gutachten dokumentiert wird, dass die betreffende Person seit mindestens drei Jahren trans ist und sich das auch absehbar nicht mehr ändern wird.
Diese Voraussetzungen werden von trans Organisationen kritisiert, da das Begutachtungsverfahren zeitlich aufwändig und kostenintensiv ist und die Entscheidung über die geschlechtliche Biografie in die Hände von Psychiater*innen legt. Nicht immer sind die Gutachter*innen in der Materie geschult und entsprechend sensibilisiert. Es gibt zahlreiche Berichte z.B. von intimen Fragen, die als grenzüberschreitend und demütigend geschildert werden.
Auch in der InTraHealth-Studie (2020) berichteten Teilnehmer*innen von Erfahrungen im Rahmen dieses Begutachtungsverfahrens, die sie als diskriminierend und belastend empfanden.
Divers und offener Geschlechtseintrag – auch für trans Personen?
Trans Personen, die zugleich intergeschlechtlich sind, können für sich die Regelungen für inter* Menschen nutzen. Hierzu gehört auch die Möglichkeit, den Personenstand als divers eintragen zu lassen. Das Verfahren für inter* Personen ist vom Verlauf her weniger aufwändig als das gegenwärtige Verfahren nach dem TSG.
Der überwiegende Teil von trans Personen hat jedoch keine Variation der körpergeschlechtlichen Merkmale, ist also nicht inter*.
Im vorhergehenden Lernmodul zu Intergeschlechtlichkeit hat Prof. Dr. Julia Zinsmeister in einem Videointerview erläutert, dass der Gesetzgeber ursprünglich den Geschlechtseintrag „divers“ und den offenen Geschlechtseintrag nur für inter* Personen vorgesehen hatte. Aktuell (Stand: Anfang 2023) gibt es jedoch bereits gerichtliche Einzelentscheidungen, die auch anderen Personen diese Personenstandseinträge ermöglicht haben. Die Rechtslage ist somit nicht eindeutig und Gegenstand von Diskussionen.
Die Bundesregierung arbeitet aktuell (Stand: Anfang 2023) an einer gesetzlichen Neuregelung der Verfahren der Vornamens- und Personenstandsänderung, die für alle Menschen unabhängig von geschlechtlicher Identität und körperlicher Situation gelten soll.
Hilfreiche Begriffe zu Transgeschlechtlichkeit

3. Medizin: Geschlechtsangleichende Maßnahmen
Begriff: Transition
Unter Transition bzw. Transitionserfahrung wird der soziale, rechtliche und körperangleichende Prozess verstanden, in dem eine Person ihr gelebtes bzw. verkörpertes Geschlecht an ihre geschlechtliche Identität anpasst (Scholz, 2022; Sauer, 2018).
Während einige dieser Aspekte irgendwann einen Abschluss finden, wie z.B. das Verfahren, den eigenen Vornamen offiziell zu ändern, so handelt es sich bei anderen Bereichen um möglicherweise lebenslange Prozesse. Zu denken ist hier insbesondere an soziale Aspekte, die sich mit den individuellen und gesellschaftlichen Fragen immer wieder neu stellen können. Auch bestimmte medizinische Maßnahmen wie eine Hormontherapie mit Sexualhormonen sind in der Regel längerfristig angelegt.
Die Aspekte einer Transition, die trans Menschen für sich wünschen, sind von der Person abhängig und können sich auch in der persönlichen Biografie verändern (Rauchfleisch, 2018).
Körperangleichende Maßnahmen
Maßnahmen, die körperliche Aspekte im Rahmen einer Transition verändern (sollen), werden bei trans Personen als „körperangleichend“ oder „geschlechtsangleichend“ bezeichnet.
Darunter fallen insbesondere:
- Medikamente: Behandlung mit Sexualhormonen oder sog. Hormonblockern
- chirurgische Maßnahmen: Aufbau eines weiblichen oder männlichen Brustprofils, genitalchirurgische Eingriffe, Stimmbandoperationen, Veränderungen am Gesichtsschädel
- weitere Maßnahmen wie Haar-/Bartepilation, Logopädie
Welche medizinischen Maßnahmen in Anspruch genommen werden, ist von den persönlichen Entscheidungen der jeweiligen Person abhängig. Häufig in Anspruch genommen werden operatives Angleichen des Oberkörperprofils, also Mastektomie (Entfernung der Mammae) bei transmaskulinen Personen bzw. Brustaufbau bei transfemininen Personen. Ebenfalls häufig werden Hormontherapien gewünscht, da diese vielfältige erwünschte körpermodizifierende Auswirkungen haben wie Umverteilung von Fett- und Muskelmasse, Veränderungen im Hautprofil, Stimmveränderungen u.a. (Fischer et al., 2022).
Seltener in Anspruch genommen werden genitalchirurgische geschlechtsangleichende Eingriffe.
Bei transmaskulinen Menschen handelt es sich hierbei insbesondere um die Hysterektomie mit Adnektomie (Entfernung von Uterus/Gebärmutter, Tuben/Eileitern und Ovarien/Eierstöcken). Darüber hinaus entscheiden sich manche trans Männer für einen Penoidaufbau (Phalloplastik) (Fischer et al., 2022: 39) oder für den Aufbau eines sog. Clitorispenoid.
Transfeminine Personen bzw. trans Frauen entscheiden sich teilweise ebenfalls für eine Entfernung der Gonaden (Hoden) bzw. die Anlage einer Neovagina.
Die chirurgische Entfernung der Gonaden (Eierstöcke oder Hoden) verändert auch den Hormonhaushalt, weil die Hormonproduktion in diesen Geweben dann entfällt.
Kostenübernahme
Krankenversicherungen – gesetzliche wie private – erstatten die Kosten für diese Maßnahmen auf Antrag. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen bewilligt werden.
Gesetzliche Krankenkassen entscheiden dabei nach einer Richtlinie des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). Diese Richtlinie aus dem Jahr 2020 heißt „Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualismus (ICD-10, F64.0)“. Zwischenzeitlich wurde der ICD-10 vom ICD-11 abgelöst, doch gilt aktuell noch diese MDS-Richtlinie aus dem Jahr 2020.
Das Begutachtungsverfahren der Anträge auf Kostenübernahme wird von etlichen trans Personen als belastend dargestellt, so dass nicht nur trans Organisationen Reformbedarf beim Verfahren sehen. Auch die S3-Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit: Diagnostik, Beratung, Behandlung“ (AWMF, 2018) empfiehlt ein partizipativeres Vorgehen bei Entscheidungsfindungen als die MDS-Richtlinien.
Welche Erfahrungen haben einige trans Personen in der Medizin gemacht?
Eric Barth erzählt über eine gute Erfahrung in einem Krankenhaus.
Genderinkongruenz im ICD-11. Quelle. BfArM (2022): ICD-11 in Deutsch.
4. Herausforderungen für die Gesundheitsversorgung
Welche Bedeutung können Vorerfahrungen haben?
Gerade während der Transition haben die beteiligten Gesundheitsfachkräfte die besondere Verantwortung, die jeweilige Person bei der Ausgestaltung ihrer geschlechtlichen Biografie zu unterstützen.
Mögliche Folgen belastender Erfahrungen in der Gesundheitsversorgung
Als diskriminierend empfundene Erfahrungen im Begutachtungsverfahren und in der allgemeinen Gesundheitsversorgung können negative gesundheitliche Auswirkungen für trans Personen zur Folge haben (Pöge et al. 2020: 16f.). Wie schon für intergeschlechtliche Patient*innen und Klient*innen dargestellt, kann erlebte und erwartete Diskriminierung dazu führen, dass erforderliche medizinische Versorgung verzögert oder vermieden wird.
In der InTraHealth-Studie zeigte sich beispielsweise, dass trans Personen empfohlene Krebsfrüherkennungsuntersuchungen seltener in Anspruch nehmen als dies in der jeweiligen Altersgruppe der Allgemeinbevölkerung üblich ist (Dennert, 2022).
Geschlechtliche Situation ist bedeutsam – aber nicht immer
Der geschlechtlichen Biografie einer Person akzeptierend zu begegnend, ist grundlegend ein wichtiger Beitrag zur Vertrauensbildung zwischen Behandler*in und Patient*in oder Klient*in. Nicht in jeder Situation sind jedoch alle Aspekte der persönlichen Biografie von Bedeutung.
Hinsichtlich der Medikamentenanamnese ist es erforderlich, alle Medikamente zu erfassen, die eine Person einnimmt. Dazu gehören auch hormonelle Therapien. In der InTraHealth-Studie berichteten Teilnehmende jedoch auch, dass ihnen – sobald sie als transgeschlechtlich wahrgenommen worden waren – dann auch Fragen gestellt wurden, die mit der konkreten Behandlungssituation in keinem Zusammenhang standen.
Fragen Sie Ihre Patient*innen und Klient*innen, was diese sich wünschen
Die Teilnehmenden der InTraHealth-Studie wünschten sich insbesondere, dass Fragen zu ihrer geschlechtlichen Situation eingeleitet und begründet werden. Wozu wird eine spezifische Information benötigt? Dies ermöglicht es Patient*innen und Klient*innen zu entscheiden, wie sie auf Fragen antworten möchten. Fragen, die keinen nachvollziehbaren Beitrag zur Verbesserung der Versorgung in der jeweiligen Situation leisten, sollten dementsprechend nicht gestellt werden.
Gesundheitsfachkräfte signalisieren durch diesen respektvollen Umgang, dass sie die Autonomie von Patient*innen und Klient*innen anerkennen. Dies hilft, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen (Klocke, 2021).
Welche Erfahrungen haben einige trans Personen in der Medizin gemacht?
Andrea Jüsgen erzählt über eine negative Erfahrung in einem Krankenhaus.
5. Beratungsstellen und Unterstützung für trans Menschen
Beratungsstellen und trans Organisationen
Beratungsstellen, Interessenvertretungen und Verbände von und für trans Menschen leisten einen wichtigen Beitrag zu Empowerment, Partizipation und Lebensqualität. Einige Organisationen bieten zudem auch Fort- und Weiterbildungen für Gesundheitsfachkräfte und interessierte Menschen an.
Vernetzungswissen und Verweisungswissen
Es ist nicht erforderlich und auch oft nicht möglich, in allen Angeboten immer auf dem neuesten Stand zu sein, um Klient*innen und Patient*innen im Bedarfsfall angemessen weiterverweisen zu können oder sich selbst zu informieren.
Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Regenbogenportal – zu finden unter www.regenbogenportal. de – enthält eine durchsuchbare Datenbank zu Angeboten für LSBTIQ. Sie finden dort auch Hinweise auf Fortbildungsangebote für Fachkräfte verschiedener Berufsgruppen.
Bitte recherchieren Sie zu den folgenden Aspekten.
Auf welche Beratungsstellen würden Sie hinweisen, wenn Sie Beratungsbedarf bei einer Klient*in oder Patient*in feststellen?
6. Lernziele & Modulabschluss
Das sogenannte „Transsexuellengesetz“ besteht seit 1980 und soll durch eine Neuregelung verschiedener gesetzlicher Verfahren überflüssig gemacht werden.
Viele trans Menschen nutzen medizinische Verfahren, um körperliche Aspekte so zu verändern, dass diese besser ihrem geschlechtlichen Körpergefühl entsprechen. Im Rahmen von Begutachtungsverfahren für Vornamens-/Personenstandsänderungen oder für die Kostenübernahme medizinischer Maßnahmen machen etliche trans Personen Erfahrungen mit der Medizin, die sie als diskriminierend und belastend erleben.
Lernziele:
- Die Änderung von Vornamen oder Geschlecht im Personenstandsregister erfolgt bei trans Personen nach dem sog. „Transsexuellengesetz“.
- Die gegenwärtige Ausgestaltung des Transitionsverfahrens führt bei vielen trans Personen zu Erfahrungen mit dem Gesundheitswesen, die sie als belastend und diskriminierend beschreiben. Ältere trans Personen mussten sich zudem für eine Transition medizinischen Eingriffen wie einer Sterilisation unterziehen, auch wenn sie dies nicht wollten.
- Es gibt Beratungsstellen und Unterstützungsangebote für trans Personen und deren Angehörige.
Quellenangaben
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. „Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit. S3-Leitlinie zur Diagnostik, Beratung und Behandlung“. AWMF-Register-Nr. 138|001. https://register.awmf.org/assets/guidelines/138-001l_S3_Geschlechtsdysphorie-Diagnostik-Beratung-Behandlung_2019-02.pdf (Abfrage 26.01.2023).
Dennert, Gabriele (2022): Sexual and Gender Minorities and Cancer in Germany. The Striking Absence of Understanding Their Cancer-related Needs. In: Boehmer, Ulrike/Dennert, Gabriele (Hrsg.): LGBT Populations and Cancer in the Global Context. Switzerland: Springer. S. 189–213.
Fischer, Svea A./Heun, Jessica/Scholz, David (2022): Der Weg zum richtigen Geschlecht. In: Scholz, David (Hrsg.): Transidentität und drittes Geschlecht im Arbeitsumfeld. Ein Praxisbuch für Unternehmen und den öffentlichen Dienst. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH. S. 17–40.
Pöge, Kathleen/Dennert, Gabriele/Koppe, Uwe/Güldenring, Annette/Matthigack, Ev B. & Rommel, Alexander (2020): Die gesundheitliche Lage von lesbischen, schwulen, bisexuellen sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen. In: Journal of Health Monitoring 5, S1, S. 1–30 (auch online unter https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/6534/JoHM_S1_2020_Gesundheitliche_Lage_LSBTI.pdf?sequence=1&isAllowed=y).
Rauchfleisch, Udo. „Medizinische Einordnung von Trans*identität“. https://www.bpb.de/gesellschaft/gender/geschlechtliche-vielfalt-trans/245353/medizinische-einordnung-von-transidentitaet (Abfrage 09.01.2023).
Sauer, Arn T. „LSBTIQ-Lexikon. Grundständig überarbeitete Lizenzausgabe des Glossars des Netzwerkes Trans*Inter*Sektionalität“. https://www.bpb.de/themen/gender-diversitaet/geschlechtliche-vielfalt-trans/245426/lsbtiq-lexikon/ (Abfrage 31.01.2023).
Scholz, David (Hrsg.) (2022): Transidentität und drittes Geschlecht im Arbeitsumfeld. Ein Praxisbuch für Unternehmen und den öffentlichen Dienst. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH.
Scholz, David/Heun, Jessica (2022): Transidentität und drittes Geschlecht im rechtlichen Überblick. In: Scholz, David (Hrsg.): Transidentität und drittes Geschlecht im Arbeitsumfeld. Ein Praxisbuch für Unternehmen und den öffentlichen Dienst. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH. S. 1–16.
BfArM (2022): ICD-11 in Deutsch – Entwurfsfassung. Online: https://www.bfarm.de/DE/Kodiersysteme/Klassifikationen/ICD/ICD-11/uebersetzung/_node.html (letzter Zugriff am 17.02.2023)