Lernpfad 2: Aufbauwissen
Geschlecht und Gesundheit

Lernmodul 3: Aufbauwissen Transgeschlechtlichkeit

Bearbeitung ca. 15-20 Min.


Dieses Lernmodul erweitert das Wissen über Transgeschlechtlichkeit aus dem Lernmodul 1.4. Es geht auf die rechtliche  und die gesundheitliche Situation von trans Personen ein (Stand Anfang 2025, mit Änderungen durch die Neuregelung des Personenstandsrechts in 2024).

Lernziele:

  1. Die Änderung von Vornamen oder Geschlecht im Personenstandsregister erfolgt bei trans Personen seit November 2024 nach dem sog. „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)“. Davor galt von 1981 an das sog. „Transsexuellengesetz (TSG)“.
  2. Die Regelungen des „Transsexuellengesetzes“ wurden von vielen trans Personen als belastend und diskriminierend beschrieben. Ältere trans Personen mussten sich zudem für eine Änderung des Personenstandes medizinischen Eingriffen wie einer Sterilisation unterziehen, auch wenn sie dies nicht wollten.
  3. Es gibt Beratungsstellen und Unterstützungsangebote für trans Personen und deren Angehörige.

Transgeschlechtlichkeit und Personenstandsbezeichnung

Im Geburtenregister, das Teil des Personenstandsregisters ist, werden in Deutschland Angaben zur Person hinterlegt. Diese sind die Vor- und Nachnamen des Kindes sowie der Eltern und der Ort und Zeitpunkt der Geburt. Darüber hinaus wird auch ein Geschlechtseintrag für das Kind dokumentiert.

Als Eintrag für das rechtliche Geschlecht im Personenstandsregister sind „weiblich“, „männlich“ oder „divers“ möglich. Auch kann der Geschlechtseintrag offen bleiben. Diese vier Möglichkeiten bestehen für alle deutschen Staatsangehörigen, unabhängig davon, welche körpergeschlechtliche Situation sie haben.

Geschlechtseintrag bei Geburt eines Kindes

Kinder, die in Deutschland geboren werden, werden im Geburtenregister erfasst. Ihr Geschlechtseintrag erfolgt aufgrund der körperlichen Merkmale als „männlich“ oder „weiblich“. Kann das Kind nicht eindeutig körperlich diesen Kategorien zugeordnet werden (= intergeschlechtlichen Kindern), kann der Geschlechtseintrag offenbleiben oder das Geschlecht als „divers“ eingetragen werden. (DGPAED et al., 2024)

Der überwiegende Teil von trans Personen hat jedoch keine Variation der körpergeschlechtlichen Merkmale, ist also nicht inter*. Neugeborene, die sich später transgeschlechtlich entwickeln, werden überwiegend aufgrund ihrer körpergeschlechtlichen Merkmale bei Geburt als „männlich“ oder „weiblich“ eingeordnet.

Änderung von Geschlechtseintrag und Vorname

Menschen, deren geschlechtliche Identität und Selbstbezeichnung im Laufe des Lebens von dem Geschlecht abweicht, das nach ihrer Geburt im Personenstandsregister eingetragen wurde, können die Änderung des Geschlechtseintrages im Personenstandsregister und damit verbunden die Änderung des Vornamens mittels einer Erklärung gegenüber dem Standesamt vornehmen. Diese Erklärung muss drei Monate vorher angemeldet werden. Die Erklärung kann bei jedem deutschen Standesamt abgegeben werden. (BMFSFJ, 2024)

Diese Neuregelung trat November 2024 als „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)“ in Kraft. Sie löste die zuvor bestehenden Sonderregelungen für inter* und für trans Menschen ab und vereinfachte das Verfahren. Sie gilt für alle deutschen Staatsangehörigen. Für Minderjährige gelten teilweise andere Vorschriften. Auch das Verfahren für Erwachsene, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, kann von dem dargestellten Vorgehen abweichen. (BMFSFJ, 2024)

Das „Transsexuellengesetz“ (1981 bis 2024)

Für trans Menschen löste das SBGG das sogenannte „Transsexuellengesetz“ ab, das „Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen“, kurz: TSG. Das TSG bot ab 1981 die Möglichkeit für trans Personen, Vornamen und rechtliches Geschlecht an ihr Identitätsgeschlecht angleichen zu lassen.

Für Gesundheitsfachkräfte ist es wichtig, dieses Gesetz zu kennen, um mögliche Vorerfahrungen von Patient*innen und Klient*innen besser zu verstehen, die eine Personenstandsänderung vor der Neuregelung durchlaufen haben.

Das TSG regelte die Vornamens- und Personenstandsänderung für trans Menschen, die dies wünschten. Einzelne Regelungen des TSG wurden im Laufe der Jahrzehnte seiner Existenz vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und sind so entfallen. So gab es bis 1993 eine Altersgrenze zur Vornamensänderung, die bei 25 Jahren lag. Bis 2005 war Ehelosigkeit Voraussetzung für eine Vornamensänderung. Bis 2006 wurden ausländische Staatsangehörige von der Personenstandsänderung ausgeschlossen. Bis 2009 gab es den Zwang, im Falle der rechtlichen Transition eine bestehende heterosexuelle Ehe zu scheiden (gleichgeschlechtliche Ehen kannte das deutsche Recht zu diesem Zeitpunkt nicht). Und bis 2011 gab es einen Zwang zur geschlechtsangleichenden Operation und Sterilisierung als Voraussetzung für eine Personenstandsänderung (Scholz/Heun 2022: 12).

Voraussetzungen für Änderungen von Personenstand und Vornamen nach dem TSG (bis Oktober 2024)

Eine Änderung des Vornamens sowie des geschlechtlichen Personenstands erforderten nach dem TSG, dass mit zwei Gutachten dokumentiert wurde, dass die betreffende Person seit mindestens drei Jahren trans war und sich das auch absehbar nicht mehr ändern würde. Das Begutachtungsverfahren war zeitlich aufwändig und kostenintensiv und legte die Entscheidung über die geschlechtliche Biografie in die Hände von Psychiater*innen und Psycholog*innen.  Nicht immer waren die Gutachter‘*innen in der Materie geschult und entsprechend sensibilisiert. Es gab zahlreiche Berichte z. B. von intimen Fragen, die als grenzüberschreitend und demütigend geschildert wurden.

Auch in der InTraHealth-Studie (2020) berichteten Teilnehmer*innen von Erfahrungen im Rahmen dieses Begutachtungsverfahrens nach TSG, die sie als diskriminierend und belastend empfanden.

Hilfreiche Begriffe zu Transgeschlechtlichkeit

Begriff: Transition

Unter Transition bzw. Transitionserfahrung wird der soziale, rechtliche und körperangleichende Prozess verstanden, in dem eine Person ihr gelebtes bzw. verkörpertes Geschlecht an ihre geschlechtliche Identität anpasst (Scholz, 2022; Sauer, 2018).

Während einige dieser Aspekte irgendwann einen Abschluss finden, wie z.B. das Verfahren, den eigenen Vornamen offiziell zu ändern, so handelt es sich bei anderen Bereichen um möglicherweise lebenslange Prozesse. Zu denken ist hier insbesondere an soziale Aspekte, die sich mit den individuellen und gesellschaftlichen Fragen immer wieder neu stellen können. Auch bestimmte medizinische Maßnahmen wie eine Hormontherapie mit Sexualhormonen sind in der Regel längerfristig angelegt.
Die Aspekte einer Transition, die trans Menschen für sich wünschen, sind von der Person abhängig und können sich auch in der persönlichen Biografie verändern (Rauchfleisch, 2018).

Körperangleichende Maßnahmen

Maßnahmen, die körperliche Aspekte im Rahmen einer Transition verändern (sollen), werden bei trans Personen als „körperangleichend“ oder „geschlechtsangleichend“ bezeichnet.
Darunter fallen insbesondere:

  • Medikamente: Behandlung mit Sexualhormonen oder sog. Hormonblockern
  • chirurgische Maßnahmen: Aufbau eines weiblichen oder männlichen Brustprofils, genitalchirurgische Eingriffe, Stimmbandoperationen, Veränderungen am Gesichtsschädel
  • weitere Maßnahmen wie Haar-/Bartepilation, Logopädie

Welche medizinischen Maßnahmen in Anspruch genommen werden, ist von den persönlichen Entscheidungen der jeweiligen Person abhängig. Häufig in Anspruch genommen werden operatives Angleichen des Oberkörperprofils, also Mastektomie (Entfernung der Mammae) bei transmaskulinen Personen bzw. Brustaufbau bei transfemininen Personen. Ebenfalls häufig werden Hormontherapien gewünscht, da diese vielfältige erwünschte körpermodizifierende Auswirkungen haben wie Umverteilung von Fett- und Muskelmasse, Veränderungen im Hautprofil, Stimmveränderungen u.a. (Fischer et al., 2022).

Seltener in Anspruch genommen werden genitalchirurgische geschlechtsangleichende Eingriffe.
Bei transmaskulinen Menschen handelt es sich hierbei insbesondere um die Hysterektomie mit Adnektomie (Entfernung von Uterus/Gebärmutter, Tuben/Eileitern und Ovarien/Eierstöcken). Darüber hinaus entscheiden sich manche trans Männer für einen Penoidaufbau (Phalloplastik) (Fischer et al., 2022: 39) oder für den Aufbau eines sog. Clitorispenoid.
Transfeminine Personen bzw. trans Frauen entscheiden sich teilweise ebenfalls für eine Entfernung der Gonaden (Hoden) bzw. die Anlage einer Neovagina.
Die chirurgische Entfernung der Gonaden (Eierstöcke oder Hoden) verändert auch den Hormonhaushalt, weil die Hormonproduktion in diesen Geweben dann entfällt.

Kostenübernahme

Krankenversicherungen – gesetzliche wie private – erstatten die Kosten für diese Maßnahmen auf Antrag. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen bewilligt werden.
Gesetzliche Krankenkassen entscheiden dabei nach einer Richtlinie des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). Diese Richtlinie aus dem Jahr 2020 heißt „Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualismus (ICD-10, F64.0)“. Zwischenzeitlich wurde der ICD-10 vom ICD-11 abgelöst, doch gilt aktuell noch diese MDS-Richtlinie aus dem Jahr 2020.
Das Begutachtungsverfahren der Anträge auf Kostenübernahme wird von etlichen trans Personen als belastend dargestellt, so dass nicht nur trans Organisationen Reformbedarf beim Verfahren sehen. Auch die S3-Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit: Diagnostik, Beratung, Behandlung“ (AWMF, 2018) empfiehlt ein partizipativeres Vorgehen bei Entscheidungsfindungen als die MDS-Richtlinien.

Welche Erfahrungen haben einige trans Personen in der Medizin gemacht?

Eric Barth erzählt über eine gute Erfahrung in einem Krankenhaus.


Genderinkongruenz im ICD-11. Quelle. BfArM (2022): ICD-11 in Deutsch.

Welche Bedeutung können Vorerfahrungen haben?

Gerade während der Transition haben die beteiligten Gesundheitsfachkräfte die besondere Verantwortung, die jeweilige Person bei der Ausgestaltung ihrer geschlechtlichen Biografie zu unterstützen.

Mögliche Folgen belastender Erfahrungen in der Gesundheitsversorgung

Als diskriminierend empfundene Erfahrungen im Begutachtungsverfahren und in der allgemeinen Gesundheitsversorgung können negative gesundheitliche Auswirkungen für trans Personen zur Folge haben (Pöge et al. 2020: 16f.). Wie schon für intergeschlechtliche Patient*innen und Klient*innen dargestellt, kann erlebte und erwartete Diskriminierung dazu führen, dass erforderliche medizinische Versorgung verzögert oder vermieden wird.
In der InTraHealth-Studie zeigte sich beispielsweise, dass trans Personen empfohlene Krebsfrüherkennungsuntersuchungen seltener in Anspruch nehmen als dies in der jeweiligen Altersgruppe der Allgemeinbevölkerung üblich ist (Dennert, 2022).

Geschlechtliche Situation ist bedeutsam – aber nicht immer

Der geschlechtlichen Biografie einer Person akzeptierend zu begegnend, ist grundlegend ein wichtiger Beitrag zur Vertrauensbildung zwischen Behandler*in und Patient*in oder Klient*in. Nicht in jeder Situation sind jedoch alle Aspekte der persönlichen Biografie von Bedeutung.
Hinsichtlich der Medikamentenanamnese ist es erforderlich, alle Medikamente zu erfassen, die eine Person einnimmt. Dazu gehören auch hormonelle Therapien. In der InTraHealth-Studie berichteten Teilnehmende jedoch auch, dass ihnen – sobald sie als transgeschlechtlich wahrgenommen worden waren – dann auch Fragen gestellt wurden, die mit der konkreten Behandlungssituation in keinem Zusammenhang standen.

Fragen Sie Ihre Patient*innen und Klient*innen, was diese sich wünschen

Die Teilnehmenden der InTraHealth-Studie wünschten sich insbesondere, dass Fragen zu ihrer geschlechtlichen Situation eingeleitet und begründet werden. Wozu wird eine spezifische Information benötigt? Dies ermöglicht es Patient*innen und Klient*innen zu entscheiden, wie sie auf Fragen antworten möchten. Fragen, die keinen nachvollziehbaren Beitrag zur Verbesserung der Versorgung in der jeweiligen Situation leisten, sollten dementsprechend nicht gestellt werden.

Gesundheitsfachkräfte signalisieren durch diesen respektvollen Umgang, dass sie die Autonomie von Patient*innen und Klient*innen anerkennen. Dies hilft, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen (Klocke, 2021).

Welche Erfahrungen haben einige trans Personen in der Medizin gemacht?

Andrea Jüsgen erzählt über eine negative Erfahrung in einem Krankenhaus.

Beratungsstellen und trans Organisationen

Beratungsstellen, Interessenvertretungen und Verbände von und für trans Menschen leisten einen wichtigen Beitrag zu Empowerment, Partizipation und Lebensqualität. Einige Organisationen bieten zudem auch Fort- und Weiterbildungen für Gesundheitsfachkräfte und interessierte Menschen an.

Vernetzungswissen und Verweisungswissen

Es ist nicht erforderlich und auch oft nicht möglich, in allen Angeboten immer auf dem neuesten Stand zu sein, um Klient*innen und Patient*innen im Bedarfsfall angemessen weiterverweisen zu können oder sich selbst zu informieren.

Die Versorgungslandschaft und auch Beratungseinrichtungen in diesem Themenfeld unterliegen einem gewissen Wandel mit der Zeit, insbesondere auf der regionalen Ebene. Wir möchten deshalb an dieser Stelle keine konkreten Anlaufstellen empfehlen, sondern darauf hinweisen, wie grundlegend eine Suche nach Beratungsangeboten und Anlaufstellen erfolgen kann.

Bitte recherchieren Sie zu den folgenden Aspekten.

Bitte öffnen Sie in Ihrem Browser einen neuen Tab oder ein neues Fenster suchen Sie die Suchmaschine Ihrer Wahl auf.

Recherchieren Sie nach Beratungsangeboten in Ihrer Nähe, beispielsweise mit den Suchbegriffen „Beratung“ und „transgeschlechtlich“ und das Bundesland bzw. die Stadt Ihrer Wahl. Sie werden feststellen, dass manche Bundesländer oder auch Verbände wie der Paritätische Wohlfahrtsverband eine Übersicht von überregionalen und regionalen Anlaufstellen auf ihren Webseiten bieten.

Welche Beratungsmöglichkeiten für trans Menschen finden Sie, die bundesweit oder sogar in Ihrer Region bestehen?
Auf welche Einrichtungen würden Sie hinweisen, wenn Sie Beratungsbedarf bei einer Klient*in oder Patient*in feststellen?

Bitte klicken Sie auf „Weiter“, wenn Sie recherchiert haben.

Seit Ende 2024 hat eine gesetzlich Neuregelung die Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen im Personenstandsregister für trans Personen vereinfacht.

Viele trans Menschen nutzen medizinische Verfahren, um körperliche Aspekte so zu verändern, dass diese besser ihrem geschlechtlichen Körpergefühl entsprechen.

Lernziele:

  1. Die Änderung von Vornamen oder Geschlecht im Personenstandsregister erfolgt bei trans Personen seit November 2024 nach dem sog. „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)“. Davor galt von 1981 an das sog. „Transsexuellengesetz (TSG)“.
  2. Die Regelungen des „Transsexuellengesetzes“ wurden von vielen trans Personen als belastend und diskriminierend beschrieben. Ältere trans Personen mussten sich zudem für eine Änderung des Personenstandes medizinischen Eingriffen wie einer Sterilisation unterziehen, auch wenn sie dies nicht wollten.
  3. Es gibt Beratungsstellen und Unterstützungsangebote für trans Personen und deren Angehörige.

Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. „Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit. S3-Leitlinie zur Diagnostik, Beratung und Behandlung“. AWMF-Register-Nr. 138|001. https://register.awmf.org/assets/guidelines/138-001l_S3_Geschlechtsdysphorie-Diagnostik-Beratung-Behandlung_2019-02.pdf [letzter Zugriff am 26.01.2023].

BfArM (2022): ICD-11 in Deutsch – Entwurfsfassung. Online: https://www.bfarm.de/DE/Kodiersysteme/Klassifikationen/ICD/ICD-11/uebersetzung/_node.html [letzter Zugriff am 17.02.2023].

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2024): Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG). Häufig gestellte Fragen. Letzte Änderung am: 28.10.2024. URL: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg–199332 [letzter Zugriff am 18.02.2025]

Dennert, Gabriele (2022): Sexual and Gender Minorities and Cancer in Germany. The Striking Absence of Understanding Their Cancer-related Needs. In: Boehmer, Ulrike/Dennert, Gabriele (Hrsg.): LGBT Populations and Cancer in the Global Context. Switzerland: Springer. S. 189–213.

Deutsche Gesellschaft für pädiatrische und adoleszente Endokrinologie und Diabetologie (DGPAED) / Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU) / Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. (DGKJCH) (2024): Aktualisierung S2k-Leitlinie Varianten der Geschlechtsentwicklung. Angemeldet als: Varianten der Geschlechtsdifferenzierung, Registernummer 174-001. Entwicklungsstufe: S2k. Entwurfsfassung. URL: https://register.awmf.org/assets/guidelines/174-001l_S2k_KF_Varianten-der-Geschlechtsentwicklung_2024-11.pdf [Letzter Zugriff am 18.02.2025]

Fischer, Svea A./Heun, Jessica/Scholz, David (2022): Der Weg zum richtigen Geschlecht. In: Scholz, David (Hrsg.): Transidentität und drittes Geschlecht im Arbeitsumfeld. Ein Praxisbuch für Unternehmen und den öffentlichen Dienst. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH. S. 17–40.

Pöge, Kathleen/Dennert, Gabriele/Koppe, Uwe/Güldenring, Annette/Matthigack, Ev B. & Rommel, Alexander (2020): Die gesundheitliche Lage von lesbischen, schwulen, bisexuellen sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen. In: Journal of Health Monitoring 5, S1, S. 1–30 (auch online unter https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/6534/JoHM_S1_2020_Gesundheitliche_Lage_LSBTI.pdf?sequence=1&isAllowed=y).

Rauchfleisch, Udo. „Medizinische Einordnung von Trans*identität“. https://www.bpb.de/gesellschaft/gender/geschlechtliche-vielfalt-trans/245353/medizinische-einordnung-von-transidentitaet [letzer Zugriff am 9.01.2023].

Sauer, Arn T. „LSBTIQ-Lexikon. Grundständig überarbeitete Lizenzausgabe des Glossars des Netzwerkes Trans*Inter*Sektionalität“. https://www.bpb.de/themen/gender-diversitaet/geschlechtliche-vielfalt-trans/245426/lsbtiq-lexikon/ [letzer Zugriff am 31.01.2023].

Scholz, David (Hrsg.) (2022): Transidentität und drittes Geschlecht im Arbeitsumfeld. Ein Praxisbuch für Unternehmen und den öffentlichen Dienst. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH.

Scholz, David/Heun, Jessica (2022): Transidentität und drittes Geschlecht im rechtlichen Überblick. In: Scholz, David (Hrsg.): Transidentität und drittes Geschlecht im Arbeitsumfeld. Ein Praxisbuch für Unternehmen und den öffentlichen Dienst. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH. S. 1–16.